Herausragende Gebäude sind unsere Leidenschaft

Wir wollen in allen Phasen eines Bauprojekts die erste Wahl für unsere Partner sein – und das weltweit. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gehen wir mutig neue Wege und erkennen branchenübergreifend innovative Technologien.

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Werte wie Vertrauen, Verantwortung und Verlässlichkeit sind für uns als familiengeführtes Unternehmen sehr wichtig. Wir schätzen die Vielfalt von Menschen, Meinungen und Erfahrungen und entwickeln gemeinsam die besten Lösungen für unsere Kunden. Der respektvolle Umgang miteinander und die gegenseitige Wertschätzung sind für uns dabei nicht verhandelbare Grundsätze. In unserer Grundsatzerklärung (pdf, 135,2 KB) haben wir unser Verständnis unternehmerischer Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt weiter ausgeführt.

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Unser Verhaltenskodex

In unserem Verhaltenskodex (pdf, 259,4 KB) definieren wir die rechtlichen und ethischen Grundregeln, zu deren Einhaltung wir uns bei Schüco verpflichten.

  • Insbesondere bekennen wir uns zu den Regeln des fairen Wettbewerbs und der freien Märkte. Wir dulden daher weder Korruption noch Verstöße gegen das Kartellrecht.
  • Wir sehen nachhaltiges Wirtschaften im Hinblick auf natürliche Ressourcen und die Einhaltung der Umweltschutzgesetze als eine selbstverständliche Verpflichtung.
  • Unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner behandeln wir fair und respektvoll.

2022 wurde der Schüco Code of Conduct um neue Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erweitert. In der ersten Jahreshälfte 2023 erfolgte der weltweite Roll-out, der von Schulungen begleitet wurde.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die im Verhaltenskodex festgeschriebenen Grundsätze respektieren und sich dementsprechend verhalten. Zusätzlich hält Schüco seine Lieferanten über einen Supplier Code of Conduct  zu ethischem Geschäftsverhalten in Übereinstimmung mit allen geltenden Regelungen und Bestimmungen an.

Compliance bei Schüco

Wie wir Compliance organisieren

Nicht immer lässt sich im komplexen Geschäftsalltag eindeutig feststellen, was richtig und was falsch ist. Um Mitarbeitende weltweit dabei zu unterstützen, jederzeit ethisch und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu handeln, hat Schüco ein Compliance Office eingerichtet. Unter der Leitung des Chief Compliance Officer (CCO) informiert es die Mitarbeitenden über den Inhalt und die Bedeutung des Verhaltenskodex und führt allgemeine und fachspezifische Schulungen durch. Unter compliance@schueco.com ist das Team für Mitarbeitende und auch für Geschäftspartner erreichbar.

Darüber hinaus kommt regelmäßig das vom CCO geführte Compliance Committee zusammen. Es hat u. a. die Aufgabe, die Geschäftsleitung über nationale und internationale Compliance-Themen zu beraten. Dazu nutzt es Informationen aus dem Compliance Office und aus anderen relevanten Unternehmensbereichen. In den Ländergesellschaften/-niederlassungen in China, Großbritannien, Frankreich, Indien, Italien, Schweden, Dänemark und Norwegen beraten die jeweiligen Regional Compliance Officers und berichten an das Compliance Office.

Die Regional Compliance Officers sind für alle Mitarbeitenden der jeweiligen Landesgesellschaft direkt erreichbar und in allen oben erwähnten Landesgesellschaften gibt es zudem eine allgemeine E-Mail-Adresse für interne und externe Compliance-Angelegenheiten.

Wie wir mit Verstößen umgehen

Schüco besitzt ein transparentes Beschwerdeverfahren, das den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und des LkSG entspricht. Es ermöglicht Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, auf tatsächliche oder drohende Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Compliance-Themen hinzuweisen, die durch das Handeln von Schüco Mitarbeitenden, einer Tochtergesellschaft, Kunden oder Zulieferern entstanden sind. Dazu zählen Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen der Sozialstandards, der Arbeitsbedingungen oder der umweltbezogenen Bestimmungen, Wirtschaftsstraftaten, Bilanzdelikte, Geldwäsche, Datenschutzverstöße, Vermögensschädigungen oder jede andere Art von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen.

Wie wir Whistleblower schützen

Es ist uns wichtig, Schüco Mitarbeitende, die einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex haben, zu einer Meldung zu ermutigen. Whistleblower können sicher sein, dass ihren Hinweisen mit Diskretion nachgegangen wird und ihnen durch die Meldung kein Nachteil entsteht.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen externen Vertrauensanwalt (Ombudsmann) beauftragt, der nicht den Weisungen von Schüco unterliegt. Der Rechtsanwalt nimmt über ein kostenloses Portal vertraulich und auf Wunsch auch anonym alle Hinweise auf Verletzungen von Gesetzen oder internen Richtlinien entgegen. Er steht allen Personen zur Verfügung, die durch die geschäftliche Tätigkeit der Schüco Gruppe unmittelbar oder mittelbar betroffen sind bzw. sein könnten. Das können weltweit sowohl Schüco Mitarbeitende als auch Externe sein, wie z. B. Kunden, Lieferanten, Dienstleister sowie ihre jeweiligen Mitarbeitenden oder andere Betroffene. Das Hinweisportal und die Kontaktdaten des Vertrauensanwalts (pdf, 40,5 KB) sind ebenfalls auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

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Compliance-Schulungen

Alle Mitarbeitenden nehmen bei Eintritt in das Unternehmen und im Folgenden alle 24 Monate an einer Compliance-Schulung teil. Wer innerhalb von 24 Monaten keine Schulung absolviert hat, wird dazu aufgefordert, ein Compliance E-Learning inklusive Test zu absolvieren.

Schulungen werden bei Schüco in Präsenz, online und in hybriden Lernmodellen durchgeführt. Als Schulungsinhalte stehen folgende Themen zur Auswahl, die adressatengerecht zusammengestellt werden:

Grundlagenmodule

  • Compliance – warum wir sie brauchen
  • Schücos Compliance-Programm
  • Organisation von Compliance
  • Verhaltenskodex und Organisationsanweisungen
  • Vertrauensanwalt und Hinweisgeber
  • Antikorruption und Zuwendungen
  • Kartellrecht
  • Interessenkonflikte
  • Betrug

Vertiefungsmodule

  • Compliance-Organisation bei Schüco
  • Compliance-Management-System
  • Übersicht zum Kartellrecht
  • Ziel des freien Wettbewerbs
  • Kartellrechtsverstöße
  • Tabuthemen (Dos and Don’ts)
  • Dualer Vertrieb
  • Rechtsfolgen von Verstößen
  • Umgang mit Informationen