Wir achten Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards

Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und unser unternehmerisches Handeln danach auszurichten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie von allen Formen der Sklaverei und Diskriminierung.

20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Unser Bekenntnis schließt außerdem das Verbot von Zwangsräumungen sowie der Herbeiführung schädlicher Umweltverunreinigungen mit ein. Gleiches gilt für den Einsatz von Sicherheitskräften, wenn hiermit die Gefahr der Missachtung oder Einschränkung von Menschenrechten einhergeht. Zudem handeln wir im Einklang mit den landesspezifischen Gesetzen zur Einhaltung der Tarif- und Vereinigungsfreiheit und des Arbeitsschutzes. Wir zahlen allen Mitarbeitenden angemessene Löhne, die den gesetzlich oder tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn des jeweiligen Landes nicht unterschreiten. In Ländern ohne Mindestlohnvereinbarung orientieren wir uns an den lokal üblichen Löhnen, die beispielsweise von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften definiert und verpflichtend angewendet werden.

20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Woran wir uns orientieren

Als international agierendes Unternehmen verpflichten wir uns zur Achtung anerkannter internationaler Arbeits- und Menschenrechtsstandards, insbesondere:

  • der Internationalen Menschenrechtscharta, inklusive der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation, ILO)
  • der Prinzipien des UN Global Compact
  • der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • des Minamata-, des POP- und des Basler Übereinkommens 
20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

„Wir fördern den offenen Dialog und engagieren uns für ein gutes und faires Miteinander – immer und überall. Dieses Prinzip stärken wir mit unserem unabhängigen, internationalen Meldewesen.“

Götz Kassmann, Leiter Recht, Compliance & Datenschutz

Wie wir Menschen- und Arbeitsrechte im Unternehmen umsetzen

Bereits 2013 wurde bei Schüco ein Compliance-Programm eingeführt, in dem rechtliche und ethische Grundsätze definiert sind, zu deren Einhaltung alle Mitarbeitenden im Unternehmen verpflichtet sind: Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und unser unternehmerisches Handeln kompromisslos danach auszurichten. Dieses Bekenntnis gilt für unseren eigenen Geschäftsbereich sowie für unsere Geschäftstätigkeit innerhalb der Liefer- und Wertschöpfungskette. Ein Team aus Compliance-Experten unterstützt das Unternehmen und alle Mitarbeitenden bei der Umsetzung des geltenden Rechts.

20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Code of Conduct

Unsere klare Haltung zur Achtung der Menschenrechte ist in unseren Compliance-Grundsätzen innerhalb unseres Code of Conduct festgehalten, der unter anderem auf Deutsch und Englisch zur Verfügung steht.

Jetzt herunterladen
20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Grundsatzerklärung

Eine detaillierte Stellungnahme zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards haben wir in einer Grundsatzerklärung veröffentlicht.

Jetzt herunterladen
20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Modern Slavery Act

Mit dem online veröffentlichten Modern Slavery Act – Group Statement wenden wir uns gegen alle Formen von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei.

Jetzt herunterladen
20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Compliance-Richtlinien

Die Standards und Verhaltensnormen sind zudem in Compliance-Richtlinien beschrieben. Sie werden in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt und gelten weltweit als Konzernvorgabe, wenn die lokalen Gesetzgebungen keine abweichenden Regelungen notwendig machen. Unsere Ländergesellschaften/-niederlassungen in China, Großbritannien, Frankreich, Indien, Italien, Schweden, Dänemark, Norwegen und Russland arbeiten dementsprechend mit Compliance-Richtlinien, die an die landesrechtlichen Besonderheiten und spezifischen Risiken angepasst worden sind.

Mehr erfahren

Prüfung von menschenrechtsbezogenen Risiken

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, haben wir die menschenrechtsbezogenen Risiken in unseren eigenen Gesellschaften und bei unseren direkten Lieferanten systematisch analysiert.

Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich

In dem zweistufigen Verfahren wurden mithilfe relevanter menschenrechtsbezogener Indizes zunächst potenzielle Risiken identifiziert. Schücos eigener Geschäftsbereich besteht überwiegend aus Verwaltungsstandorten, an denen keine stark risikobehafteten Prozesse und Produktionen durchgeführt werden. Gleichwohl wurden Risiken festgestellt, die sich auf die Missachtung von arbeitsbedingten Gefahren bezogen sowie auf die Ungleichbehandlung von Beschäftigten bei Urlaubs- oder Gehaltsvereinbarungen. Alle potenziellen Risiken wurden in eine Risikomatrix überführt und von den einzelnen Geschäftsbereichen anhand ihres möglichen Ausmaßes, des Umfangs und der Unumkehrbarkeit weiter detailliert. Weiterhin waren alle Geschäftsbereiche dazu aufgefordert, einen Fragebogen zum Umgang mit spezifischen Umwelt- und Menschenrechtsaspekten zu beantworten.

Risikoanalysen bei direkten Lieferanten

Anhand des Umfangs der Geschäftstätigkeit wurden zunächst die wesentlichen direkten Lieferanten identifiziert. Diese wurde mithilfe einer Software gemäß ihrer Länder- und Branchenrisikoklassen kategorisiert. Anschließend erfolgte eine detaillierte Risikoanalyse: Die Zulieferer erhielten dazu einen Fragebogen, der den Anforderungen des LkSG entsprach. Im letzten Schritt wurden insbesondere Lieferanten mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen detailliert betrachtet, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.

Im Berichtszeitraum wurden bei unseren direkten Zulieferern keine Risiken oder Verletzungen identifiziert, die ergänzende Präventionsmaßnahmen oder Abhilfemaßnahmen erforderten.

Umgang mit Risiken in der Lieferkette

Aspekte, die über unser Einflussgebiet hinausgehen, wie die Einhaltung von Menschenrechten in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, decken wir über Kooperationen ab: So engagieren wir uns unter anderem als Gründungsmitglied der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) dafür, weltweit gültige und zertifizierbare Nachhaltigkeitsstandards in der Aluminiumlieferkette zu etablieren.

Der „ASI Performance Standard“ und der „ASI Chain of Custody Standard“, nach denen Schüco mit seinen Standorten in Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien zertifiziert ist, formulieren unter anderem klare Anforderungen zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten. Ein besonderer Fokus der ASI liegt darauf, die Rechte der indigenen Bevölkerung zu wahren, die sich durch den Bergbau häufig mit Landnutzungskonflikten konfrontiert sieht.

20250516_1448_Fußball-T-Shirt im Stadion_remix_01jvcj3tqvetssbtt978a4t0ma Kopie

Umgang mit Compliance-Verstößen

Schüco hält verschiedene Beratungsmöglichkeiten zu ethischem und gesetzeskonformem Verhalten bereit. Das Compliance Office übernimmt dabei als Teil des Bereichs „Recht, Compliance und Datenschutz“ eine zentrale Funktion. Es steuert und koordiniert die Implementierung von Konzernvorgaben innerhalb der Gesamtorganisation. Der Leiter des Bereichs ist zugleich Chief Compliance Officer (CCO) und berichtet direkt an den persönlich haftenden Gesellschafter der Schüco Gruppe.

Mitarbeitende, die einen Verstoß gegen die Compliance-Auflagen melden möchten, können sich nicht nur an das Compliance Office wenden, sondern auch an einen externen Vertrauensanwalt. Dieser Ombudsmann nimmt auf Wunsch auch anonyme Hinweise auf Verletzungen von Gesetzen oder internen Richtlinien entgegen und steht mit Rat und Tat zur Seite. Werden Verstöße gegen Compliance-Auflagen gemeldet, wird eine Untersuchung eingeleitet. Diese wird je nach Art des potenziellen Verstoßes von der entsprechenden Abteilung im Unternehmen durchgeführt, z. B. dem Compliance Office oder dem Datenschutzbeauftragten. Die Abteilung entscheidet auch über die Art und Weise des Vorgehens und bindet gegebenenfalls weitere Personen ein. Hierbei wird sorgfältig zwischen den Interessen aller Beteiligten abgewogen. Auch die Abhilfemaßnahmen, die von der Art und der Schwere des Verstoßes abhängig sind, werden individuell und auf Basis des Einzelfalls getroffen.

Arbeitsrecht und Vergütung

Der Schlüssel für ein gleichermaßen produktives und angenehmes Arbeitsklima ist eine Unternehmenskultur, die von Wertschätzung, Respekt und Fairness geprägt ist. Dieser Grundsatz gilt für Schüco weltweit. Die Grundvoraussetzungen dafür schaffen wir durch die Einhaltung der für unsere Landesgesellschaften geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie durch die Anwendung geltender Tarifverträge. So orientieren wir uns an unseren Standorten in Deutschland beispielsweise an den Tarifverträgen des Groß- und Außenhandels NRW, den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie NRW und den Tarifverträgen der Holz- und Kunststoffindustrie.

Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit ist ein zentraler Aspekt von Chancengerechtigkeit und trägt wesentlich zu einem fairen und wertschätzenden Arbeitsumfeld bei. Als Unternehmen, das Diversität und Inklusion aktiv fördert, erkennen wir die Relevanz dieses Themas ausdrücklich an. Unser Fokus lag dabei bisher auf der Schaffung einer Unternehmenskultur, die Chancengleichheit über verschiedene Dimensionen hinweg stärkt – sei es durch Karriereförderung für Frauen, flexible Arbeitszeitmodelle oder Sensibilisierung für unbewusste Vorurteile. Ein Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren darauf, Frauen in Führungspositionen gezielt zu fördern, da eine höhere Repräsentation von Frauen in leitenden Funktionen langfristig zu einer Angleichung geschlechtsspezifischer Einkommensunterschiede beiträgt.

Wir haben darüber hinaus den Anspruch, Chancengerechtigkeit nicht nur in Bezug auf Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten zu verwirklichen, sondern auch faire Vergütungsstrukturen zu gewährleisten. Aktuell wird die Gehaltsverteilung nach Geschlecht oder anderen Diversitätsparametern nicht systematisch ausgewertet. Im Zuge der Weiterentwicklung unseres Diversity Management prüfen wir daher auch, wie wir eine transparente Betrachtung der geschlechtsspezifischen Gehaltsstrukturen vornehmen und in unsere Prozesse integrieren können.

Menschen- und Arbeitsrechte: zentrale Kennzahlen

Tarifvertragliche Abdeckung
Beschäftigte, die von Tarifverträgen abgedeckt sind2024 
Schüco Gruppe in %72 
Davon im europäischen Wirtschaftsraum (in %)81 
Davon außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (in %)41 
Sozialer Dialog
Beschäftigte, die durch Arbeitnehmervertretung abgedeckt sind2024 
Schüco Gruppe in %74 
Schüco Deutschland in %95