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Ergänzende Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Schüco International KG

Ergänzende Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Schüco International KG (nachfolgend „Schüco“) über die Verwendung der von Schüco als Systemanbieter für von einer harmonisierten technischen Spezifikation erfasste Schüco-Systeme und/oder Schüco-Bauteile gewonnene Prüfergebnisse von Typprüfungen und/oder Typberechnungen gemäß Artikel 36 (1) c) EU-Bauproduktenverordnung (nachfolgend „BPVO“) durch den Nutzer.



1. Geltungsbereich der Ergänzenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen
1.1 Ergänzend zu den Nutzungs- und Lizenzbedingungen, die die Voraussetzungen, unter denen sämtliche von Schüco unter „www.schueco.com“ bereitgehaltene Online-Angebote von dem Nutzer in Anspruch genommen werden können (nachfolgend „Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Online-Angebote“), gelten für die Verwendung der von Schüco als Systemanbieter für von einer harmonisierten technischen Spezifikation im Sinne der BPVO erfasste Schüco-Systeme und/oder Schüco-Bauteile (nachfolgend zusammen „Schüco-System“ oder „Schüco-Systeme“) gewonnenen Prüfergebnisse von Typprüfungen und/oder Typberechnungen (nachfolgend zusammen „Prüfergebnisse“) gemäß des in Art. 36 (1) c) BPVO beschriebenen Verfahrens durch den Nutzer die nachfolgenden Bedingungen.

1.2 Mit Zustimmung des Nutzers zu diesen Ergänzenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten die nachfolgenden Ergänzenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen:

1.3 Bei Widersprüchen zwischen diesen Ergänzenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen und den Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Online-Angebote gehen diese Bedingungen vor.

1.4 Schüco behält sich das Recht vor, diese Ergänzenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers für diesen zumutbar ist. Änderungen und Ergänzungen einzelner Ergänzender Nutzungs- und Lizenzbedingungen werden dem Nutzer rechtzeitig an geeigneter Stelle unter „www.schueco.com“ bekanntgegeben. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, den geänderten Ergänzenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen per E-Mail (an: service@schueco.com) oder schriftlich (an: Schüco International KG, Karolinenstraße 1-15, 33609 Bielefeld) zu widersprechen. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht, das Ergänzende Nutzungs- und Lizenzverhältnis sofort zu beenden.


2. Genehmigung zur Verwendung von durch Schüco als Systemanbieter für Schüco-Systeme gewonnenen Prüfergebnissen durch den Nutzer gemäß Art. 36 (1) c) BPVO
2.1 Schüco hat als Systemanbieter diverse Schüco-Systeme im Hinblick auf eines oder mehrere ihrer wesentlichen Merkmale gemäß der jeweiligen harmonisierten technischen Spezifikation geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind in System-, Produkt-, Produktleistungspässen und/oder Prüfberichten etc. (nachfolgend zusammen „Prüfberichte“) aufgeführt bzw. zusammengefasst, die Schüco unter „www.schueco.com“ bereithält.

2.2 Unter der Voraussetzung, dass der Nutzer als Hersteller im Sinne der BPVO ein von einer harmonisierten technischen Spezifikation gemäß BPVO erfasstes Bauprodukt (nachfolgend „Bauprodukt“) in den Verkehr bringt, welches (1) ausschließlich ein System aus Bauteilen ist, welches Schüco als Systemanbieter bereits im Hinblick auf eines oder mehrere wesentliche Merkmale gemäß der jeweiligen harmonisierten technischen Spezifikation geprüft hat und (2) ein System aus Bauteilen ist, die er ordnungsgemäß entsprechend der Anleitung von Schüco montiert, erteilt Schüco dem Nutzer gemäß Art. 36 (1) c) BPVO die Genehmigung, die Leistungserklärung für das Bauprodukt, welches der Nutzer als Hersteller im Sinne der BPVO in den Verkehr bringt, auf Grundlage aller oder eines Teils der von Schüco für das in dem jeweiligen Bauprodukt eingesetzte Schüco-System gewonnenen Prüfergebnisse zu erstellen.

2.3 Zur Sicherstellung der vorstehend unter Ziffer 2.2 beschriebenen Voraussetzungen wird der Nutzer die von Schüco für das jeweils vom Nutzer zu einem Bauprodukt verarbeitete Schüco-System festgelegten Verarbeitungs- und Montageanleitungen und -richtlinien als festen Bestandteil seines Systems zur werkseigenen Produktionskontrolle aufnehmen und ausschließlich die Bauteile des jeweiligen Schüco-Systems verwenden, für die Schüco die wesentlichen Merkmale, die der Nutzer in seiner Leistungserklärung heranzieht, geprüft hat.

2.4 Sollte das vom Nutzer aus einem Schüco-System gefertigte Bauprodukt hinsichtlich Größe und/oder Dimensionierung von dem Prüfkörper abweichen, mit dem Schüco die wesentlichen Merkmale des jeweiligen Schüco-Systems geprüft hat, trägt der Nutzer als Hersteller im Sinne der BPVO die alleinige Verantwortung dafür, ob er die Leistungserklärung für das Bauprodukt auf der Grundlage aller oder eines Teils der Prüfergebnisse des Schüco-Systems erstellt

2.5 Ergänzend gelten die in den Prüfberichten durch die jeweils ausstellende notifizierte Stelle hierfür aufgestellten Nutzungsbedingungen und –hinweise sowie das in den Prüfberichten hierfür ausgewiesene Gültigkeitsdatum, welche vom Nutzer zu beachten und einzuhalten sind, sowie Art. 36 (2) BPVO.


3. Dauer der Genehmigung
Schüco behält sich das Recht vor, die vorstehende Genehmigung gemäß Ziffer 2.2 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die vorstehende Genehmigung gemäß Ziffer 2.2 endet spätestens mit Ablauf des auf dem, die jeweiligen Prüfergebnisse beinhaltenden, Prüfbericht ausgewiesenen Gültigkeitsdatums. Die vorstehende Genehmigung gemäß Ziffer 2.2 erlischt  auch, sobald Schüco (vor Ablauf des jeweiligen Gültigkeitsdatums eines Prüfberichtes) neue Prüfergebnisse für das jeweilige Schüco-System unter „www.schueco.com“ veröffentlicht. Der Nutzer muss daher sicherstellen, dass ihm stets die aktuellste Fassung der Prüfberichte vorliegt.


4. Gewährleistung/Haftung
4.1 Ergänzend zu den diesbezüglichen Regelungen der Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Online-Angebote gilt Folgendes: Schüco übernimmt keine Gewähr, dass das vom Nutzer gefertigte Bauprodukt der einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikation entspricht oder die für das Schüco-System ermittelten und vom Nutzer für die Leistungserklärung zugrunde gelegten Prüfergebnisse erreicht.

4.2 Der Nutzer stellt Schüco und deren gesetzliche Vertreter von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzung der Bestimmungen dieser Ergänzenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen und/oder der Nichteinhaltung von Prüfergebnissen durch das jeweilige vom Nutzer gefertigte und in Verkehr gebrachte Bauprodukt gegenüber Schüco geltend gemacht werden.

4.3 Der Nutzer trägt als dessen Hersteller im Sinne der BPVO die alleinige Verantwortung für das von ihm in Verkehr gebrachte Bauprodukt, dessen Leistungseigenschaften und dessen Konformität mit der einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikation

(Stand: 01.07.2013)