Compliance bei Schüco

Klare Regeln. Gemeinsame Werte. Weltweit.Compliance ist für Schüco mehr als die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie bildet die Grundlage für verantwortungsvolles Handeln, nachhaltigen Unternehmenserfolg und das Vertrauen unserer Kunden, Partner und Mitarbeitenden weltweit. Unser Anspruch ist es, Integrität und Transparenz fest in unserer Unternehmenskultur zu verankern und entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. 

Unser Verständnis von Compliance

Bei Schüco basiert Compliance auf einem klaren Werteverständnis und verbindlichen Leitplanken für den Geschäftsalltag. Der weltweit geltende Verhaltenskodex definiert unsere Grundsätze für rechtmäßiges und ethisches Verhalten – unabhängig von Standort oder Funktion.  

Gleichzeitig berücksichtigen wir regionale Unterschiede und stellen sicher, dass globale Standards lokal wirksam umgesetzt werden. Unsere Compliance-Strukturen verbinden zentrale Vorgaben mit dezentraler Verantwortung und Nähe zum operativen Geschäft.

Code of Conduct (pdf, 259,4 KB)

Modern Slavery Act - Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Schüco setzt sich aktiv gegen alle Formen moderner Sklaverei und Zwangsarbeit ein. Mit unserem jährlich veröffentlichten Statement gemäß Modern Slavery Act bekennen wir uns klar zur Achtung der Menschenrechte und zur Wahrung fairer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen weltweit. 

Modern Slavery Act - Group Statement 2025 (pdf, 112,4 KB)

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards - Verantwortung als Teil unseres unternehmerischen Handelns

Schüco bekennt sich ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und richtet sein unternehmerisches Handeln konsequent danach aus. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie aller Formen von Sklaverei, Diskriminierung und unzulässigen Arbeitsbedingungen.  

Unsere Grundsatzerklärung beschreibt die verbindlichen Leitlinien für verantwortungsvolles Handeln und bildet die Basis für eine nachhaltige und integre Unternehmensführung – sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette. 

 

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards 2023 (pdf, 135,2 KB)

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandard 2024 (pdf, 343,6 KB)

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards 2025 (pdf, 336,5 KB)

Offenheit und Hinweisgebersystem

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Compliance-Kultur ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit möglichen Verstößen. 
Schüco stellt Mitarbeitenden sowie externen Stakeholdern ein sicheres und auf Wunsch anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Über dieses können potenzielle Verstöße, beispielsweise im Bereich Korruption, Menschenrechte oder Umwelt, gemeldet werden.  
Alle Hinweise werden vertraulich geprüft und konsequent verfolgt. Damit schaffen wir Vertrauen und fördern eine offene Unternehmenskultur, in der Fehlverhalten frühzeitig erkannt und verhindert werden kann. 

Hinweisgeber

Schüco-Mitarbeitende und alle, die durch die geschäftliche Tätigkeit der Schüco unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wie z.B. Kund:innen, Lieferant:innen, Dienstleister:innen sowie jeweils ihre Mitarbeitende oder andere Betroffene, haben die Möglichkeit, sich direkt an den Schüco-Vertrauensanwalt zu wenden. Der Vertrauensanwalt ist als ein selbstständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig. Er unterliegt keinen Weisungen durch Schüco hinsichtlich der inhaltlichen Behandlung der eingehenden Hinweise auf Verletzungen von Gesetzen oder internen Regeln der Schüco.

Schüco garantiert Vertraulichkeit bei allen Hinweisgeberkanälen. Der Vertrauensanwalt steht allen Hinweisgebern kostenfrei zur Verfügung.

Externes Hinweis-Portal: www.report-tvh.com 

Informationen zum Schüco Vertrauensanwalt
Das Verfahren

Nach Eingang des Hinweises bekommen die Hinweisgebenden möglichst unmittelbar, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, spätestens aber 7 Tage nach Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung. Erst damit ist es sichergestellt, dass der Hinweis ordnungsgemäß empfangen wurde.

Im ersten Schritt kann nur der Vertrauensanwalt diesen Hinweis einsehen und die Hinweise prüfen. In einem mündlichen Gespräch entscheiden die Hinweisgebenden selbst, ob der Vertrauensanwalt gegebenenfalls und nur unter ihrer Zustimmung die Informationen an seine Ansprechpartner:in bei Schüco weiterleiten darf. Der Vertrauensanwalt klärt den Hinweisgebenden ggf. über die Rechtslage und den möglichen Fortgang des Verfahrens auf.

Bei Schüco wird allen Hinweisen unter Einhaltung der Gesetze und der internen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten sorgfältig nachgegangen. Je nach Inhalt des Hinweises wird bei Schüco die jeweils zuständige Stelle die interne Untersuchung durchführen. Dazu gehören das Compliance Office der Schüco Gruppe, der Chief Compliance Officer oder die Datenschutzorganisation. Auch dabei werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Der Prozess der internen Untersuchung wird ebenso wie das Ergebnis dem Compliance Committee der Schüco Gruppe berichtet und von diesem bewertet.

Nach Abschluss der Untersuchung, spätestens jedoch drei Monaten nach Eingang des Hinweises, wird der Vertrauensanwalt die Hinweisgeber im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Ergebnis informieren. Selbstverständlich können sich alle Hinweisgebenden jederzeit beim Vertrauensanwalt über den Stand der Bearbeitung ihres Hinweises informieren.

Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren (pdf, 238,8 KB)

Hinweis-Portal Schüco Vertrauensanwalt

Externes Hinweis-Portal: www.report-tvh.com

Schüco garantiert Vertraulichkeit bei allen Hinweisgeberkanälen. Der Vertrauensanwalt steht allen Hinweisgebenden kostenfrei zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Schüco Compliance Office

Unser Compliance Office erreichen Sie unter folgender Adresse:

Schüco International KG - Compliance Office
Karolinenstraße 1-15
D-33609 Bielefeld