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Schüco Code of Conduct

Compliance ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir halten uns an Recht und Gesetz und beachten ethische Grundsätze. Mit dem Schüco Verhaltenskodex haben wir die Grundregeln für die Schüco Gruppe weltweit definiert.

In unserem Verhaltenskodex bekennen wir uns ganz besonders zu den Regeln des fairen Wettbewerbs und der freien Märkte und dulden daher weder Korruption noch Verstöße gegen das Kartellrecht. Wir sehen nachhaltiges Wirtschaften im Hinblick auf natürliche Ressourcen und die Einhaltung der Umweltschutzgesetze als eine selbstverständliche Verpflichtung. Unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner behandeln wir fair und respektvoll. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die im Verhaltenskodex festgeschriebenen Grundsätze respektieren und sich dementsprechend verhalten.


Code of Conduct (pdf, 259,4 KB)

Die Schüco International KG und alle ihre Tochtergesellschaften lehnen alle Ausprägungen moderner Sklaverei und modernen Menschenhandels ab und setzen sich dafür ein, diese innerhalb ihres Geschäfts- und ihrer Lieferkette zu verhindern.

Mit der nachfolgenden Erklärung setzt Schüco ein deutliches Zeichen gegen alle Formen von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei.

Modern Slavery Act - Group Statement 2024 (pdf, 21,8 KB)

Responsible Sourcing

Informationen zum Thema Responsible Sourcing finden Sie unter Lieferkette und Menschenrechte.

Hier sind unter anderen der Schüco Lieferantenkodex sowie die Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards veröffentlicht.


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Transparentes Beschwerdeverfahren

Für uns bei Schüco ist es sehr wichtig, dass Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen der Sozialstandards, der Arbeitsbedingungen, der umweltbezogenen Bestimmungen, Wirtschaftsstraftaten, Bilanzdelikte, Geldwäsche, Datenschutzverstöße, Vermögensschädigungen oder jede andere Art von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen und interne Regelungen verhindert und aufgeklärt werden. Dazu haben wir ein transparentes Beschwerdesystem eingerichtet, innerhalb dessen Verstöße gegen Gesetze und Compliance-Richtlinien gemeldet werden können.

Hinweisgeber

Hinweisgeber

Schüco-Mitarbeitende und alle, die durch die geschäftliche Tätigkeit der Schüco unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wie z.B. Kund:innen, Lieferant:innen, Dienstleister:innen sowie jeweils ihre Mitarbeitende oder andere Betroffene, haben die Möglichkeit, sich direkt an den Schüco-Vertrauensanwalt zu wenden. Der Vertrauensanwalt ist als ein selbstständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig. Er unterliegt keinen Weisungen durch Schüco hinsichtlich der inhaltlichen Behandlung der eingehenden Hinweise auf Verletzungen von Gesetzen oder internen Regeln der Schüco.

Schüco garantiert Vertraulichkeit bei allen Hinweisgeberkanälen. Der Vertrauensanwalt steht allen Hinweisgebern kostenfrei zur Verfügung.


Externes Hinweis-Portal: www.report-tvh.com 

Informationen zum Schüco Vertrauensanwalt

Informationen zum Schüco Vertrauensanwalt

Wo finden Sie als Mitarbeitende von Schüco Rat, wenn Sie Verstöße oder Unregelmäßigkeiten erleben oder beobachten? Wie können Sie Schüco unterstützen, Gesetze und andere Vorgaben einzuhalten?


Download:   Informationen zum Schüco Vertrauensanwalt (pdf, 40,5 KB)

Das Verfahren

Das Verfahren

Nach Eingang des Hinweises bekommen die Hinweisgebenden möglichst unmittelbar, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, spätestens aber 7 Tage nach Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung. Erst damit ist es sichergestellt, dass der Hinweis ordnungsgemäß empfangen wurde.


Im ersten Schritt kann nur der Vertrauensanwalt diesen Hinweis einsehen und die Hinweise prüfen. In einem mündlichen Gespräch entscheiden die Hinweisgebenden selbst, ob der Vertrauensanwalt gegebenenfalls und nur unter ihrer Zustimmung die Informationen an seine Ansprechpartner:in bei Schüco weiterleiten darf. Der Vertrauensanwalt klärt den Hinweisgebenden ggf. über die Rechtslage und den möglichen Fortgang des Verfahrens auf.


Bei Schüco wird allen Hinweisen unter Einhaltung der Gesetze und der internen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten sorgfältig nachgegangen. Je nach Inhalt des Hinweises wird bei Schüco die jeweils zuständige Stelle die interne Untersuchung durchführen. Dazu gehören das Compliance Office der Schüco Gruppe, der Chief Compliance Officer oder die Datenschutzorganisation. Auch dabei werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Der Prozess der internen Untersuchung wird ebenso wie das Ergebnis dem Compliance Committee der Schüco Gruppe berichtet und von diesem bewertet.


Nach Abschluss der Untersuchung, spätestens jedoch drei Monaten nach Eingang des Hinweises, wird der Vertrauensanwalt die Hinweisgeber im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Ergebnis informieren. Selbstverständlich können sich alle Hinweisgebenden jederzeit beim Vertrauensanwalt über den Stand der Bearbeitung ihres Hinweises informieren.


Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren (pdf, 238,8 KB)

Hinweis-Portal Schüco Vertrauensanwalt

Externes Hinweis-Portal: www.report-tvh.com


Schüco garantiert Vertraulichkeit bei allen Hinweisgeberkanälen. Der Vertrauensanwalt steht allen Hinweisgebenden kostenfrei zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.

Schüco Vertrauensanwalt

Mobil: 00800 – OMBUDSMANN

+49 521 557 333 0 c.thielvonherff@thielvonherff.de www.report-tvh.com

Schüco Compliance Office

Unser Compliance Organisation erreichen Sie unter folgender Adresse:

Schüco International KG - Compliance Office
Karolinenstraße 1-15
D-33609 Bielefeld

+49 521 783 7300 compliance@schueco.com