Nach Eingang des Hinweises bekommen die Hinweisgebenden möglichst unmittelbar, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, spätestens aber 7 Tage nach Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung. Erst damit ist es sichergestellt, dass der Hinweis ordnungsgemäß empfangen wurde.
Im ersten Schritt kann nur der Vertrauensanwalt diesen Hinweis einsehen und die Hinweise prüfen. In einem mündlichen Gespräch entscheiden die Hinweisgebenden selbst, ob der Vertrauensanwalt gegebenenfalls und nur unter ihrer Zustimmung die Informationen an seine Ansprechpartner:in bei Schüco weiterleiten darf. Der Vertrauensanwalt klärt den Hinweisgebenden ggf. über die Rechtslage und den möglichen Fortgang des Verfahrens auf.
Bei Schüco wird allen Hinweisen unter Einhaltung der Gesetze und der internen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten sorgfältig nachgegangen. Je nach Inhalt des Hinweises wird bei Schüco die jeweils zuständige Stelle die interne Untersuchung durchführen. Dazu gehören das Compliance Office der Schüco Gruppe, der Chief Compliance Officer oder die Datenschutzorganisation. Auch dabei werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Der Prozess der internen Untersuchung wird ebenso wie das Ergebnis dem Compliance Committee der Schüco Gruppe berichtet und von diesem bewertet.
Nach Abschluss der Untersuchung, spätestens jedoch drei Monaten nach Eingang des Hinweises, wird der Vertrauensanwalt die Hinweisgeber im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Ergebnis informieren. Selbstverständlich können sich alle Hinweisgebenden jederzeit beim Vertrauensanwalt über den Stand der Bearbeitung ihres Hinweises informieren.
Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren (pdf, 238,8 KB)