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Wie unterstützt Schüco die Verarbeiter?

Schulungen / CE Lizenzvertrag

Für die Erlangungen einer neuen CE-Lizenz stellt Schüco zwei unterschiedliche Modelle zur Verfügung.

1. Die Brandschutzlizenz für nationale Zulassungen ist bei Ihnen bereits vorhanden:
Verarbeiter, die nationale Brandschutzlizenzschulungen schon absolviert haben, müssen für die Aktualisierung der CE-Lizenz nur an einer CE-Schulung teilnehmen.

Wie wird geschult?
Präsenzschulungen oder Online-Schulungen

Wo wird geschult?
Genaue Schulungsorte erhalten Sie auf Anfrage bei ihrem individuellen Schüco Ansprechpartner

Wann wird geschult?
Diese Schulungen finden ab Anfang 2020 statt

Was wird geschult?

  • Erläuterungen der Normen und Spielregeln für CE-Kennzeichnungen
  • Einführung in die neuen Arbeitsunterlagen wie z.B. Klassifizierungsberichte sowie Bestell- und Fertigungskataloge
  • Ablauf der CE- Kennzeichnung - von der Erstellung einer Leistungserklärung über die Dokumentationsunterlage, die von der Werkstatt bis zur Baustelle benötigt werden bis zum Ausstellen der CE-Kennzeichnung für den Bauherren.

Hinweis

Verarbeiter, die bereits eine Brandschutzlizenz haben, aber erst nach November 2019 in das Thema CE-Kennzeichnungen für Brand- und Rauchschutztüren und Fenster in der Außenanwendungen (EN 16034 / EN 14351-1) und später auch in der Innenanwendung (EN 16034 / EN 14351-2) einsteigen wollen, können dies auch im Rahmen der Nachschulungsseminare BS 2 machen. Termine für den Besuch einer dieser Schulungen (6-mal pro Jahr) können dem Schulungsprogramm für Partnerfirmen für das Jahr 2020 entnommen werden.

2. Die Brandschutzlizenz für nationale Zulassungen ist bei Ihnen noch nicht vorhanden:
Verarbeiter, die bislang noch keine Brandschutzlizenz für Schüco Brandschutzsysteme haben, können im Rahmen des Schüco Schulungsprogrammes für Partnerfirmen am Brandschutzseminar BS 1 für Neukunden teilnehmen.

  • Normen und Spielregeln sowie die erforderlichen Schritte zur Einführung in die EN 16034
  • Vorstellungen der Schüco Brand- und Rauchschutzsysteme
  • Fremdüberwachung
  • Brandschutzglas
  • rechtliche Herausforderungen

Termine für den Besuch einer dieser Schulungen (6-mal pro Jahr) können dem Schulungsprogramm für Partnerfirmen für das Jahr 2020 entnommen werden.

Wie wird geschult?
Präsenzschulungen

Wo wird geschult?
Genaue Schulungsorte erhalten Sie auf Anfrage bei ihrem individuellen Schüco Ansprechpartner

Wann wird geschult?
Termine erhalten Sie auf Anfrage bei ihrem individuellen Schüco Ansprechpartner

Was wird geschult?

  • Normen und Spielregeln
  • Einführung in die neuen Arbeitsunterlagen wie z.B. Klassifizierungsberichte sowie Bestell- und Fertigungskataloge
  • Ablauf der CE- Kennzeichnung - von der Erstellung einer Leistungserklärung über die Dokumentationsunterlage, die von der Werkstatt bis zur Baustelle benötigt werden bis zum Ausstellen der CE-Kennzeichnung für den Bauherren.

Klassifizierungsbericht und Bestell- und Fertigungskataloge

Der Klassifizierungsbericht bescheinigt die Ergebnisse der nach EN 16034 durchgeführten Prüfungen und stellt die Grundlage zur europäischen Zertifizierung für Feuer- und Rauchschutzabschlüssen dar. Die CE-Bestell- und Fertigungskataloge ersetzen im Zuge der Zertifizierung die Typprüfung für den Verarbeiter. Die Leistungseigenschaften sowie die Systemgrenzen werden in den CE-Katalogen erläutert. Dazu wurden die möglichen Ausführungsvarianten in den neu erstellten CE-Bestell- und Fertigungskatalogen dokumentiert. Die Dokumente können direkt im Docu Center abgerufen werden.

Werkseigne Produktionskontrolle (WPK)

Die Einrichtung einer werkseignen Produktionskontrolle, die den CE-Anforderungen nach EN 16034 entspricht, ist für jedes Herstellwerk verbindlich. Bitte wenden Sie sich dazu rechtzeitig an ihre notifizierte Produktzertifizierungsstelle.

Fremdüberwachung

Sind ein aktualisierter CE-Lizenzvertrag und eine ausreichende WPK vorhanden, kann durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (Notified Body) eine Erstüberwachung durchgeführt werden. Wurde diese erfolgreich absolviert, erhält der Verarbeiter das Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit und ist dann berechtigt, Leistungserklärungen auszustellen und CE-gekennzeichnete Produkte in Verkehr zu bringen. Fremdüberwachungen können in Deutschland z.B das itf Rosenheim, der AKF-Zert sowie die MPA's anbieten.


Warum das Thema jetzt schon angehen?