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Barrierefreiheit

Bauen für die ganze Gesellschaft - Barrierefreies Bauen

Alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen haben das gleiche Recht auf Teilhabe. Allerdings werden die Gebäude, in denen wir heute leben und arbeiten, diesem Anspruch nur teils gerecht. Lediglich jede 7. Wohnung lässt sich barrierefrei betreten.

Die Herausforderung ist jedoch nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur: Zeitgemäßes „Design für alle“ zeichnet sich ebenfalls durch Komfort und Design aus.

Was heißt barrierefreies Bauen?

  • Barrierefreiheit betrifft alle Lebensbereiche: das bauliche Umfeld,         Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsmittel.
  • Barrierefreie Gestaltung bedeutet, dass diese Elemente für alle Menschen, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe zugänglich und benutzbar sind.
  • Im Sinne der Inklusion soll dies eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen und politischen Leben sowie an der Arbeitswelt ermöglichen.


Den Alltag barrierefrei zu gestalten heißt, Gebäude, öffentliche Plätze, Verkehrsmittel sowie Produkte, Dienstleistungen und Freizeitangebote so auszustatten, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit dient nicht nur Menschen mit Behinderung. Mit dem Älterwerden lassen die sensorischen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten nach und auch bestimmte Krankheiten werden häufiger. Das Seh- und das Hörvermögen werden geringer, aber auch das Fühlen und Tasten sowie das Körperpositionsgefühl. Kraft, Geschicklichkeit und Beweglichkeit nehmen ebenso ab wie die Aufmerksamkeit, das Gedächtnis und die Fähigkeit zum Multitasking. Auf all diese Einschränkungen sollte bei der Gestaltung eines barrierefreien Lebensumfelds geachtet werden, um ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen.

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Warum wird barrierefreies Bauen immer wichtiger?

Christina Degenhart (1)
Die Architektin Christine Degenhart ist Expertin für Barrierefreiheit. Von 2006 bis 2016 war sie Sprecherin der Beratungsstelle Barrierefreiheit der bayerischen Architektenkammer und ist Autorin zahlreicher Publikationen zum barrierefreien Planen und Bauen. Das ganze Interview, bei uns im Planungsleitfaden (unten als Download).

Wir werden immer älter – und mit dem demografischen Wandel wird auch das barrierearme und barrierefreie Bauen immer wichtiger. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen für sich: Bereits heute ist jede fünfte Person in Deutschland älter als 66 Jahre. Die Zahl der über 67-Jährigen wird weiter ansteigen und bis 2040, wenn die geburtenstarken 1960er-Jahrgänge dieses Alter erreicht haben, mindestens 20,9 Millionen erreichen. Das sind rund fünf Millionen mehr als heute. Die Anzahl der Personen ab 70 Jahren ist zwischen 1990 und 2019 von 8 auf 13 Millionen gestiegen. Und in 30 Jahren wird etwa jede zehnte Person mindestens 80 Jahre alt sein. Eine besonders stark wachsende Gruppe sind die Hochbetagten: Im Zeitraum zwischen 1991 und 2019 verdoppelte sich die Zahl der über 85-Jährigen auf 2,4 Millionen.


Christine Degenhart, eine Expertin für barrierefreies Bauen, sagte in einem Interview: „Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung, um möglichst vielen Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht dabei von Chancengleichheit. Gerade beim Wohnen ist Barrierefreiheit sehr unmittelbar erlebbar. Sie entscheidet darüber, wie lange wir auch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden leben und somit ein selbstbestimmtes Leben führen können. Wie umfangreich etwas barrierefrei sein muss, hängt natürlich von den individuellen Bedürfnissen ab“.

Anforderungen an das barrierefreie Bauen und DIN-Normen

Konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von baulichen Anlagen finden sich in den DIN-Normen. Die DIN 18 040 ist in Deutschland die Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen. Sie ist rechtlich gesehen eine Empfehlung, doch die Landesregierungen können in ihren Bauordnungen die Einhaltung dieser Normen fordern und sie so zu verbindlich geltendem Recht machen. Unabhängig davon kann der Inhalt der DIN-Normen bindend werden, wenn er in einem Bauvertrag aufgenommen wird.

Die DIN 18 040 stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie berücksichtigt dabei „insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen, wie zum Beispiel groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.“

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Die DIN 18 040 ist eine wichtige Grundlage für die Planung barrierefreier Gebäude, sorgt aber teilweise für Verwirrung durch das Kriterium der Rollstuhlgerechtigkeit. Dieses wird in der DIN 18 040-2 aufgeführt und betrifft die Wohnung selbst. Der Begriff „rollstuhlgerecht“ impliziert erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit; eine rollstuhlgerechte Situation ist daher immer auch barrierefrei für gehbehinderte Menschen. Die DIN 18 040-2 erläutert dies wie folgt: „Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.“ Dabei bezieht sich die uneingeschränkte Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl „auf die geometrischen Anforderungen, die sich aus den zugrunde gelegten Abmessungen von Standardrollstühlen (maximale Breite 70 cm und maximale Länge 120 cm) ergeben.“

Planungsleitfaden: Wie funktioniert Barrierefreiheit?

Wir liefern Antworten zu folgenden Fragen:

  • Wie funktioniert Barrierefreiheit?
  • Was sind wichtige Normen, rechtliche Grundlagen und aktuelle Förderprogramme?
  • Konstruktionsbeispiele und Lösungen von Schüco


Zum Schüco Planungsleitfaden für barrierefreie Architektur/barrierefreies Bauen (pdf, 14,1 MB). (pdf, 14,1 MB)

P.leitfaden