Die EU hat mit der EU-Taxonomie ein klares System zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten geschaffen. Diese Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, und hilft so Investoren, Unternehmen und Finanzinstitutionen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Eine Wirtschaftsaktivität wird als nachhaltig eingestuft, wenn sie wesentliche Beiträge zu den EU-Klimazielen leistet, zu denen zum Beispiel die Reduktion von CO₂-Emissionen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft gehören.
Die EU-Taxonomie definiert sechs zentrale Umweltziele: den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz von Wasserressourcen, die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie den Erhalt von Ökosystemen und Biodiversität. Eine wirtschaftliche Tätigkeit wird als nachhaltig eingestuft, wenn sie mindestens eines dieser Ziele unterstützt, ohne dabei die anderen Ziele erheblich zu beeinträchtigen. Für Investoren bietet dieses System Klarheit darüber, welche Investitionen langfristig umweltfreundlich und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Schüco unterstützt die Erfüllung dieser Kriterien, indem nachhaltige Systeme entwickelt werden, die sowohl den Klimazielen der EU als auch den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft gerecht werden.