Fenster und Haustüren sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung sind und die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei Wohngebäuden muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für förderfähige Fenster gilt auf der Schüco-Seite ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient von 0,95 W/(m²K), für Außentüren ein maximaler U-Wert von 1,3 W/(m²K).
Der BAFA-Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt derzeit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Unter den geltenden Bedingungen kann ein zusätzlicher Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan hinzukommen. Voraussetzung sind unter anderem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, die fachgerechte Umsetzung und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Wichtig ist, dass der Förderantrag rechtzeitig vor der Umsetzung gestellt wird. Ein unterschriebener Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Mit der eigentlichen Sanierungsmaßnahme sollte erst begonnen werden, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind. Die Schüco-Seite empfiehlt ausdrücklich, erst nach der Förderzusage mit der Sanierung zu beginnen.