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Schüco Öffnungsbegrenzer – fit für die neue ift-Prüfrichtlinie

Moderne Architektur im Wohn- und Objektbau wird durch puristische Fassadenansichten mit großformatigen Glasflächen geprägt. Das erfordert Fenstersysteme, die ein schlankes klares Design mit größtmöglicher Sicherheit und Komfort verbinden.

Oeffnungsbegrenzer
Sicherheit gegen Absturz
Sicherheit gegen Absturz

Ein wichtiger Baustein dafür ist der Schüco Öffnungsbegrenzer – mit einem entscheidenden Plus für Architekten und Planer: In Kombination mit Schüco Beschlag- und Profilsystemen können „cleane" Fassadenoptiken mit bodentiefen Fenstern ohne Umwehrungselemente wie französische Balkone oder Brüstungsstangen realisiert werden. Mit der aktuellen Generation von Öffnungsbegrenzern mit und ohne Schloss bietet Schüco eine designorientierte Lösung, die alle Anforderungen der neuen ift-Prüfrichtlinie zur „Bewertung von absturzsichernden Fenster“ erfüllt. Die dafür notwendigen technischen Eigenschaften für eine mögliche Freigabe durch die Bauämter wurden auf Basis der aktuellen Handlungsempfehlungen von einem unabhängigen Institut geprüft und dokumentiert.


Festgelegte Position

Der Schüco Öffnungsbegrenzer verhindert mechanisch, dass die jeweiligen Fenster über eine festgelegte Position hinaus geöffnet werden können. Dabei kann beim Einsatz in allen Anwendungsklassen für „Einschränkende Begrenzer“ – bis hin zur „Sicherheit von Kindern“ – die Öffnungsweite des Fensterflügels maximal 89 Millimeter betragen. In Einbausituationen mit Leibung oder Pfosten sind größere Spaltweiten erlaubt, die sich mit dem Öffnungsbegrenzer ebenfalls umsetzen lassen.


Das bietet der Öffnungsbegrenzer im Detail:
 

  •  Die maximale Spaltöffnungsweite des Fensters lässt sich beim Öffnungsbegrenzer individuell festlegen.


  • Der maximale Öffnungswinkel (Putzstellung) kann, abhängig von der individuellen Konfiguration des Elements, bis zu 90 Grad betragen.


  •  Das Sicherheitsschloss verriegelt sich automatisch. Das ist ein zusätzliches Plus für die Sicherheit. Denn es ist nicht nötig, beispielsweise nach einer Wartung oder nach dem Reinigen des Fensters, den Öffnungsbegrenzer aktiv wieder einzuschalten.


  • Spezialschrauben erschweren das Manipulieren des Öffnungsbegrenzers erheblich.
Der Öffnungsbegrenzer ermöglicht auch in höheren Stockwerken eine freie Sicht durch bodentiefe Fenster. Auf Brüstungen oder französische Balkone kann daher verzichtet werden.




  •  Eine integrierte Zuschlaghemmung hält den Flügel auch bei leichten Zugerscheinungen offen und bietet so zusätzlich hohen Nutzungskomfort bei der Lüftung.


  • Der Schüco Öffnungsbegrenzer ist kompatibel mit den Schüco AWS Fenstersystemen und den Beschlagsystemen Schüco SimplySmart (aufliegende Bandseite) und Schüco AvanTec SimplySmart (verdeckt liegende Bandseite).


  • Der Schüco Öffnungsbegrenzer ist geprüft nach DIN EN 13126­5 für folgende Anwendungsklassen: 5/1 Einschränkender Begrenzer, 5/4 Einschränkender Begrenzer für die Sicherheit, 5/6 Einschränkender Begrenzer für die Sicherheit von Kindern.


  • Außerdem ist der Schüco Öffnungsbegrenzer geprüft für Anforderungen nach absturzhemmenden Eigenschaften auf Basis aktueller Handlungsempfehlungen nach der ift Prüfrichtlinie.

Nutzungssicherheit und -komfort

Nutzungssicherheit und -komfort

Optimierte Nutzungssicherheit: Der Öffnungsbegrenzer verriegelt automatisch in der Begrenzungsposition, nachdem der Schlüssel aus dem Schloss gezogen wurde. Somit braucht das Fenster z. B. nach einer Wartung nur geschlossen zu werden, um die Öffnungsbegrenzung und die Sicherheitsfunktionen wiederherzustellen. Eine Fehlnutzung durch Vergessen des Abschließens wird so aktiv verhindert. Optisch signalisiert ein nicht abgezogener Schlüssel ein Sicherheitsrisiko.

Zusätzlich zum hohen Nutzungskomfort bei der Lüftung gewährleistet eine integrierte Zuschlaghemmung, dass der Fensterflügel auch beim Auftreten leichten Zugs geöffnet bleibt und unkontrollierte Bewegungen gehemmt werden.

Breites Einsatzspektrum dank Schüco Systemkompatibilität

Breites Einsatzspektrum dank Schüco Systemkompatibilität

Die Kompatibilität des Öffnungsbegrenzers innerhalb der Schüco Systemplattform bietet Architekten und Planern größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Planung anspruchsvoller Fassadenlösungen mit absturzsichernden, bodentiefen Fensterelementen. Der Begrenzer kann mit Aluminium-Fensterprofilsystemen Schüco AWS in der Öffnungsart Dreh sowie den Beschlagsystemen Schüco Aufliegend SimplySmart (aufliegende Bandseite) und Schüco AvanTec SimplySmart (verdeckt liegende Bandseite) kombiniert werden.

Normen und Richtlinien - Service für Schüco Partner

Normen und Richtlinien - Service für Schüco Partner

Fenster, die geöffnet werden können und die gegen Absturz gesichert werden müssen, sind nicht geregelte Bauprodukte gemäß §17 der Musterbauordnung (MBO). Dafür ist ein Verwendbarkeitsnachweis für den einzelnen Anwendungsfall erforderlich – z.B. über eine Zustimmung in Form einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer. Um eine schnelle Erteilung gemäß den Anforderungen an das jeweilige Gebäude zu ermöglichen, unterstützt Schüco seine Partner mit dafür notwendigen Unterlagen.

Produkteinsatz: Hinweise für Gebäudebetreiber und Schüco Partner

Produkteinsatz: Hinweise für Gebäudebetreiber und Schüco Partner

Zwei wichtige Hinweise für den Einsatz von absturzsichernden Schüco Fenstern mit Öffnungsbegrenzern sind zu beachten: Der Gebäudebetreiber muss nachweislich über die notwendige Wartung und Funktionsprüfung des Fensters inklusive Beschlagsystem und Öffnungsbegrenzer informiert werden und zwar durch Übergabe der Abnahmedokumente bzw. der Wartungsanleitung bei der Bauabnahme. Außerdem ist die sichere Funktion des Gebäudes – und damit auch der Fenster – durch einen dokumentierten Wartungszyklus sicherzustellen. Die Entriegelung des Öffnungsbegrenzers darf nur durch das vom Gebäudebetreiber eingewiesene Personal erfolgen, z. B. zu Reinigungszwecken. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für das eingewiesene Personal zu Reinigungs- und Wartungszwecken bei voll geöffneten Fenstern sind mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen und mit einzuplanen. Die „normale“ Nutzung ist ausschließlich im gesicherten Zustand erlaubt.

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