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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Schüco Brand Identity Centers

Vorbemerkung
Die Schüco International KG (nachfolgend: „Schüco“) betreibt ein OnlinePortal für Dienstleister der Schüco Gruppe (nachfolgend „Dienstleister“). In diesem Schüco Brand Identity Center (nachfolgend „BIC“) können Dienstleister zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bezogen auf Verträge mit dem jeweiligen Unternehmen der Schüco Gruppe Informationen, Vorlagen und Hilfen selbständig abrufen. Unter Schüco Gruppe sind alle Unternehmen zu verstehen mit denen Schüco gemäß §§ 15 ff. AktG verbunden ist und die an Schüco BIC teilnehmen.


1. Allgemeines

1.1 Schüco ermöglicht dem teilnehmenden Dienstleister den Zugang zu Schüco BIC unter der Webadresse www.schueco.de/bic und dessen Nutzung auf der Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Inhalte, insbesondere Marken, Film-, Bild- und Textdateien (im Folgenden nur: „Anwendungen“), welche Schüco über Schüco BIC zur Verfügung stellt.


2. Zugang

2.1 Um Schüco BIC nutzen zu können, bedarf es zunächst einer Registrierung des zukünftigen Nutzers, der für den Dienstleister tätig ist und Zugang zu BIC erhalten möchte. Nach der Registrierung erhält er elektronisch Zugang zu einem Antragsformular (PDF-Datei). Mit dem Formular stellt der Dienstleister den Antrag, Zugang zu Schüco BIC für seinen Nutzer zu erhalten. Dieses Antragsformular ist auszufüllen und gemäß den Vorgaben des Formulars zu unterzeichnen und anschließend an die angegebene Adresse an Schüco zu sende

2.2 Schüco wird den vorstehenden Antrag zeitnah prüfen. Wird diesem entsprochen erhält der im Antrag angegebene Nutzer per E-Mail die Mitteilung, dass ein Zugang eingerichtet ist, der genutzt werden kann.

2.3 Der Nutzer behandelt seine Zugangsdaten streng vertraulich und darf diese nicht an Dritte weitergeben, auch wenn diese beim Dienstleister beschäftigt sind. Im Fall, das Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten erlangen, ist Schüco unverzüglich zu informieren.

2.4 Eine dreimalige Falscheingabe von Zugangsdaten, oder eine dreimonatige Nichtnutzung des Zugangs, berechtigt Schüco zu einer Sperrung des Zugangs des jeweiligen Nutzers.


3. Vertragsgegenstand

3.1 Über Schüco BIC stehen dem Nutzer zahlreiche Anwendungen zur Verfügung. Diese dürfen vom Dienstleister und dem Nutzer ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Unternehmen der Schüco Gruppe genutzt werden. Ein weitergehendes Nutzungsrecht an den Anwendungen wird nicht erworben.

3.2 Schüco ist bestrebt, Schüco BIC kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen wird Schüco BIC, wie auch einzelne Anwendungen, verbessert und/oder erweitert werden.

3.3 Die Nutzung von Schüco BIC und der Anwendungen erfolgt nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. In diesem Zusammenhang kann es bisweilen auch erforderlich sein, Leistungen innerhalb von Schüco BIC temporär zu beschränken – etwa im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit von Schüco BIC, die Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen im Interesse einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen.

3.4 Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass alle Handlungen, die unter Nutzung seinen Zugangsdaten bei Schüco BIC vorgenommen werden, ihm zugerechnet werden.

3.5 Damit der Nutzer Schüco BIC nutzen kann, muss er die Infrastruktur, insbesondere ein Endgerät und einen Internetzugang bereitstellen sowie einen der folgenden Browser in der neusten Generation verwenden: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Explorer Microsoft Edge, Apple Safari (Mac OS 10.10 und iOS 9.x). Die damit verbundenen Kosten trägt ausschließlich der Kunde. Schüco behält sich im Rahmen von Schüco BIC vor, bestimmte Browser oder deren ältere Versionen nicht mehr zu unterstützen. Smartphones stellen kein geeignetes Endgerät zur Nutzung von Schüco BIC dar.


4. Nutzerpflichten
Damit Schüco BIC mit der Vielzahl seiner Nutzer funktionieren kann, müssen von diesen bestimmte Regeln eingehalten werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die nachfolgend in Ziffer 4. aufgeführten Regeln zu beachten.

4.1 Allgemeines
Die Nutzung von Schüco BIC und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu den in Ziffer 3.1 genannten Zwecken genutzt werden.
Jede Nutzung, die darauf abzielt Schüco BIC über diese Zwecke hinaus zu verwenden, ist untersagt.

4.2 Störung von Schüco BIC

4.2.1 Störende Eingriffe in Schüco BIC sind verboten. Es ist insbesondere untersagt, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer übermäßigen Belastung von Schüco BIC oder zu einer unzumutbaren Belästigung anderer Nutzer führen können.

4.2.2 Elektronische Angriffe jedweder Art auf Schüco BIC (einschließlich sämtlicher zum Betrieb von Schüco BIC eingesetzter Hard- und Software) oder auf einzelne Nutzer sind verboten. Als solche elektronische Angriffe gelten unter anderem die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen:

  • Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsmechanismen von Schüco BIC zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen,
  • das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern,
  • Brute-Force-Attacken,
  • sonstige Maßnahmen oder Verfahren, die störend in Schüco BIC einschließlich sämtlicher zum Betrieb von Schüco BIC eingesetzter Hard- und Software eingreifen und/oder Schüco oder Nutzer schädigen können.


5. Geheimhaltung
5.1 Soweit der Dienstleister und Schüco noch keine Geheimhaltungs- und/oder Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen haben, gelten die Regelungen dieser Ziffer 5. Ist bereits eine Geheimhaltungs- und/oder Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen worden, genießt diese Vorrang.


5.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle bei der Nutzung von Schüco BIC gewonnenen Informationen, insbesondere die Anwendungen, Stillschweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, für die der Dienstleister nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den der Dienstleister nicht zu vertreten hat.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über das Nutzungsverhältnis von Schüco BIC hinaus.

5.3 Der Nutzer nimmt hiermit die Geheimhaltungspflicht seines Dienstherrn gemäß Ziffer 5.2 zur Kenntnis und verpflichtet sich, sich so zu verhalten, dass diese Pflicht nicht durch ihn als Nutzer verletzt wird.


6. Sonstiges

6.1 Schüco behält sich vor, Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der im Folgenden unter Ziffer 6.1.1 bis einschließlich 6.1.3 dargestellten Voraussetzungen zu ändern.

6.1.1 Von der vorstehenden Änderungsbefugnis ausdrücklich ausgenommen ist jede Änderung der Beschreibung des Vertragsgegenstands nach Ziffer 3 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Etwaige Änderungen und/oder Abweichungen von der versprochenen Leistung wird Schüco daher dem Nutzer mitteilen und diesem die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses zu den sich dann ändernden Bedingungen anbieten, wenn infolge der Änderungen und/oder Abweichungen Interessen des Nutzers beeinträchtigt werden.

6.1.2 Sonstige geänderte, nicht von Ziffer 6.1.1 erfasste Bestimmungen werden dem Nutzer per E-Mail und/oder Brief und/oder im Rahmen von Schüco BIC vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen als angenommen. Schüco verpflichtet sich, den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hinzuweisen (insbesondere darauf, dass die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen gelten, wenn dieser nicht innerhalb der Frist nach Empfang der E-Mail den neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen widerspricht).

6.1.3 Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen innerhalb der unter Ziffer 6.1.2 angeführten Frist, bleibt Schüco befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ordentlich mit einer Frist von vierzehn Tagen zu kündigen.

6.2 Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich von Schüco geschuldeten Leistung kann sich Schüco auch Dritter als sogenannter Erfüllungsgehilfen bedienen.

6.3 Anstelle von Schüco können Dritte in die sich aus diesem Vertrag für Schüco ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von einem Monat eintreten. Der Nutzer ist befugt, sich in einem solchen Fall durch Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber Schüco ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zu lösen.

6.4 Auf die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vertraglichen Beziehungen zwischen Schüco, dem Dienstleister, sowie dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Bielefeld.

6.5. Die vertraglich vereinbarte Nutzung von Schüco BIC kann von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Text- oder Schriftform.

Stand September, 2018