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  • Lizenzbedingungen der Schüco Digital GmbH
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  • Lizenzbedingungen der Schüco Digital GmbH

Lizenzbedingungen Schüco Digital

Wichtig

Diese Lizenzbedingungen gelten nicht, wenn Sie einen Mietvertrag über die Software dieses Datenträgers unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Soft-, Hard- und/oder Datenbankmietverträge mit der Schüco Digital GmbH („Schüco“) abgeschlossen haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Soft-, Hard- und/oder Datenbankmietverträge gelten in diesem Fall ausschließlich, auch, wenn Sie diese Lizenzbedingungen akzeptieren. 

1. LIZENZBEDINGUNGEN 

Durch das Akzeptieren dieser Lizenzbedingungen vereinbaren Sie mit Schüco die nachfolgenden Regelungen hinsichtlich der Rechte an der auf dem Datenträger gespeicherten Software und sonstigen Inhalte und sind an diese gebunden. Falls Sie diese Regelungen nicht anerkennen wollen, ist dieses Medium an diejenige Stelle zurückzugeben, von der Sie es erhalten haben; eine ggf. von Ihnen bereits geleistete Vergütung wird Ihnen erstattet. Eine Nutzung oder Weitergabe des Mediums, der Software und/oder der darauf enthaltenen sonstigen Inhalte an Dritte ist dann jedoch unter keinen Umständen zulässig.

2. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE (SOFTWARE) 

2.1 Schüco gestattet Ihnen unter der Bedingung der Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen, die Software zum Zwecke der Erleichterung der Arbeit mit, des Bezugs von und der Planung von und mit Schüco-Produkten zu nutzen; eine Abtretung der Rechte aus dieser Gestattung an Dritte ist nicht möglich. Zu diesem Zweck überträgt Ihnen Schüco ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches, zeitlich befristetes und kündbares Recht, die Software nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu nutzen. Sämtliche Rechte an der Software und dem in ihr enthaltenen Datenbestand verbleiben bei Schüco; dies gilt auch und insbesondere für die Rechte gem. § 69c UrhG. Schüco erteilt insofern lediglich seine Zustimmung zu den in § 69c Nr. 1 S. 2 UrhG genannten und für die nach diesen Lizenzbedingungen vorgesehenen Zwecke erforderlichen Handlungen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

2.2 Unzulässig ist weiter jede andere, über die in diesen Lizenzbedingungen geregelte Nutzung hinausgehende Verwendung der Software und/oder Inhalte und/oder Daten. Sie erhalten nicht das Recht, die überlassene Software und/oder die darin enthaltenen und/oder damit im Zusammenhang stehenden Datenbestände an Dritte weiterzugeben, abzuändern, zu teilen oder zu trennen, zu bearbeiten, mit anderer Software und/oder anderen Datenbeständen zu verbinden (einschließlich der Modifikation durch add-on-Programme), zu übersetzen, zu verbreiten, wiederzugeben und/oder zugänglich zu machen, zu dekompilieren und/oder zu disassemblieren; ausgenommen hiervon ist lediglich die Vornahme notwendiger Handlungen im Rahmen einer Fehlerberichtigung gem. § 69d Abs. 1 UrhG und eine Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität gem. § 69e Abs. 1 UrhG.

2.3 Alle Rechte (insbesondere alle urheberrechtlich geschützten Positionen und verwandte Schutzrechte einschließlich des Rechts des Datenbankherstellers sowie alle sonstigen Rechte einschließlich der Rechtspositionen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes) an der Software, der darin enthaltenen bzw. damit im Zusammenhang stehenden Inhalten und Daten sowie aller etwaigen damit im Zusammenhang stehenden gedruckten Informationen stehen allein Schüco zu. Die Urheberrechte an etwaigen von Schüco zur Verfügung gestellten Softwareprodukten anderer Hersteller (z. B. Microsoft, Autodesk, CAD-Plan) stehen diesen zu. Die Datenträger für die unter Urheberrechtsschutz stehenden Computerprogramme enthalten einen Copyrightvermerk,, welcher Dritte über den Urheberschutz informiert. Sie sind nicht berechtigt, diesen Copyrightvermerk abzuändern oder zu entfernen sowie die Computerprogramme zu kopieren. Zur Vervielfältigung der gelieferten Programme sind Sie nur berechtigt, soweit dies für die Nutzung des Programmes notwendig ist.

2.4 Je nach Version der vermieteten Software (Einzelinstallationsversion oder Netzwerkinstallationsversion) gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen.

a) Sie dürfen eine Einzelinstallationsversion der Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Ein zeitgleiches Benutzen und Speichern auf mehr als einer Hardware ist aber nur zulässig, sofern Sie ausdrücklich von uns zur Mehrfachnutzung ermächtigt wurden und unter Einhaltung der in der Ermächtigung angegebenen mengenmäßigen Beschränkung der Mehrfachnutzung. Wechseln Sie die Hardware, so müssen Sie die Software auf der bisher genutzten Hardware löschen, sofern Sie nicht zur Mehrfachnutzung berechtigt sind. Das Ihnen eingeräumte Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Installation der Software auf einer in Ihrem Besitz stehenden Hardware, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und die Abarbeitung der Software, die Herstellung einer Sicherungskopie, sofern dies für die Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich ist (§ 69d Abs. 2 UrhG). Jedes darüber hinaus gehende Kopieren, Speichern in Dateien, elektronischen Datenverarbeitungsanlagen und/oder auf Speichermedien aller Art und/oder Weitergeben der Software und/oder der Inhalte und/oder Daten mit Ausnahme des technisch im normalen Abrufvorgang bedingten Zwischenspeicherns im Arbeitsspeicher oder auf der Festplatte des Endnutzers ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Sie tragen weiterhin dafür Sorge, dass Dritte – gleich auf welchem Wege – keinen Zugriff auf die Software und/oder die Inhalte und/oder Daten haben. 

b) Sie dürfen eine Einzelinstallationsversion einer Software nur dann innerhalb eines Netzwerkes auf mehr als einer Hardware benutzen, wenn wir Sie dazu ausdrücklich ermächtigt haben oder Sie die zeitgleiche Nutzung durch mehrere Benutzer unterbinden; in jedem Falle werden Sie jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Software nur in Ihrem Netzwerk verwendet wird und keine nach diesen Lizenzbedingungen unzulässigen Handlungen vorgenommen werden.

c) Bei Überlassung einer Netzwerkinstallationsversion einer Software dürfen Sie von einer zentralen Hardware (beispielsweise einem Server) jederzeit so viele Kopien der Software auf Client-Hardware, d. h. auf das Netzwerk zugriffsberechtigte Hardware, installieren, wie Sie nach unserer Ermächtigung ausdrücklich erlaubt worden ist. Sie haben sicherzustellen, dass die Anzahl der Client-Hardware, auf der die Software installiert ist, nie größer ist als nach unserer Ermächtigung ausdrücklich erlaubt. Jede Erweiterung der Anzahl der erlaubten Installationen bedarf einer neuen ausdrücklichen Ermächtigung von Schüco Ihnen gegenüber. Die Installation der Netzwerkinstallationsversion ist nur auf Client-Hardware zulässig, die in das firmeneigene Netzwerk von Ihnen eingebunden ist. Jede Nutzung oder Installation in bzw. über öffentliche Netzwerke oder sonst zur öffentlichen Zugänglichmachung ist untersagt. Für jede auf einer Client-Hardware installierte Netzwerkinstallationsversion kommt Ziffer 2.4. c) entsprechend zur Anwendung.


3. WEITERE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Jede andere und über die in diesem Vertrag geregelte Nutzung hinausgehende Verwendung der Software, insbesondere jede Veränderung, Umarbeitung, Teilung/Trennung oder sonstige Modifikation der Software (einschließlich der Modifikation durch add-on-Programme, der Übersetzung, der Rückentwicklung, der Dekompilierung, der Disassemblierung oder der Verbindung mit anderer Software und/oder anderen Daten oder Datenbanken) ist unzulässig; ausgenommen hiervon ist lediglich die Vornahme notwendiger Handlungen im Rahmen einer Fehlerberichtigung gem. § 69d Abs. 1 UrhG und eine Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität gem. § 69e Abs. 1 UrhG.

Dieses Medium sowie die darauf gespeicherte Software darf nicht vermietet oder unterlizenziert werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen berechtigt Schüco zur fristlosen Kündigung bzw. zum fristlosen Widerruf der nach diesen Bedingungen erteilten Nutzungserlaubnis und verpflichtet nicht nur zur Herausgabe des Mediums und zur Löschung der Software, sondern kann u. U. zu Schadensersatzansprüchen von Schüco (§ 97 UrhG) wie auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen (vgl. §§ 106, 107, 108, 108a, 108b UrhG). 


4. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN 

Die Installation dieser Software verlangt eine obligatorische Aktivierung und Registrierung. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die eine nicht lizenzierte Verwendung der Software verhindern soll. Persönliche Informationen von Ihrem Gerät werden bei diesem Vorgang jedoch nicht erfasst. Möglicherweise können sie nach einer bestimmten Anzahl von Produktstarts Ihre Rechte an der Software nur ausüben, wenn Sie Ihre Kopie der Software auf die in der Startsequenz beschriebene Weise aktivieren. Außerdem müssen Sie die Software möglicherweise reaktivieren, falls Sie Ihre Computer-Hardware oder die Software ändern. Schüco verwendet diese Maßnahmen zur Bestätigung dafür, dass Sie eine rechtmäßig lizenzierte Kopie der Software haben und verwenden. Wenn Sie keine lizenzierte Kopie der Software verwenden, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren und/oder zu verwenden. 

5. GEWÄHRLEISTUNG 

Nach dem Stand der Technik können Fehler der Software auch bei sorgfältiger Erstellung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird deshalb empfohlen, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Ferner können bei der Fülle der Angaben in den auf dem überlassenen Medium enthaltenen Daten trotz sorgfältigster Überprüfung vereinzelt fehlerhafte Angaben auftreten. Schüco übernimmt durch diese Vereinbarung keine Verpflichtung zur Gewährleistung oder zum Schadensersatz. Schüco weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Nutzung der Software eine fachmännische Planung und Beratung nicht ersetzen kann.


6. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen ist Bielefeld; es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des internationalen Kaufrechts (CISG). Im Fall eines Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Nutzung dieser Software mit Schüco haben die Regelungen dieses Vertrages Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen.

Stand: März 2017